Die NiSV betrifft bestimmte Geräte, sofern sie für kosmetische oder andere nichtmedizinische Zwecke verwendet werden. Medizinische Behandlungen fallen nicht unter die Regelungen der NiSV
- IPL-Geräte
- Lasergeräte
- Hochfrequenzgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte
- Ultraschallgeräte
Es ist empfehlenswert, direkt
beim Hersteller nachzufragen, um herauszufinden, unter welche Technologie das Gerät fällt. Kombinationsgeräte können von der Verordnung mehrfach betroffen sein